Der EuGH hat entschieden, dass so genannte Zero-Rating-Angebote nicht zur Ungleichbehandlung des Datentransports im Internet führen dürfen. Dienste, die bestimmten Datenverkehr bevorzugt behandeln und damit andere benachteiligen, würden die „Neutralität des Internets“ verletzen.
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Datenschutz ohne EU-US Privacy Shield
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-US-Privacy-Shield-Vereinbarung für nichtig erklärt. Damit entfällt eine wichtige Grundlage zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer. EuroCloud weist darauf hin, dass auch Standardvertragsklauseln nicht immer ausreichen.