Digitaler Nachlass: Facebook muss Konto öffnen

Der III. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass Face­book El­tern den Zu­griff auf das Nut­zer­kon­to ihrer verstor­be­nen Toch­ter er­mög­li­chen muss. Die Übergabe eines USB-Sticks mit einem riesigen PDF-Dokument  sei nicht ausreichend, die Erben dür­fen das Konto aber nicht aktiv ver­wen­den.

bundesgerichtshof.de